1 / 3
Jetzt aber. Das Gesetz beginnt mit einer Beschreibung des Zwecks und dann folgen eine Begriffsdefinitionen. Das ist nicht unüblich und sah im ursprünglichen Entwurf so aus:
15 likes 1 replies
?
Jetzt aber. Das Gesetz beginnt mit einer Beschreibung des Zwecks und dann folgen eine Begriffsdefinitionen. Das ist nicht unüblich und sah im ursprünglichen Entwurf so aus:
15 likes 1 replies