Das Bundeskartellamt hat gestern über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Zur Stellungnahme von Vorstand und Geschäftsführung 👉 fc.de/aktuelles/news/50-1-regel-1-fc-koeln-begruesst-rechtliche-einschaetzung ___ #effzeh
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