Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bereits seit fünf Jahren genehmigungspflichtig. Der Senat hat die Umwandlungsverordnung nun bis Ende 2030 verlängert. 📲 Alle Infos auf hamburg.de/go/1128504
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