@sofaklecks.bsky.social @sofaklecks.bsky.social · Jul 17

"Schutz vor rechtswidrigen (!) Eingriffen von seiten anderer zu bewahren". -> Ist das Wörtchen "rechtswidrig" der Schlüssel, der Abtreibungen überhaupt erlaubt? Wenn der Eingriff gesetzlich erlaubt ist, dann darf eine Mutter (aber niemals ein Staat) in die Würde eingreifen? Z.B. gemäss §218a

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Wowa · Jul 17

Straftatbestände werden auf Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit & Schuld geprüft. Das BVerfG verlangt grundsätzl. Poenalisierung des Abbruchs, räumt aber rechtfertigende Umstände ein (tatbestandl. aber nicht rechtswidr). Wenn der Eingriff erlaubt & verf.-konform ist, tastet er die Würde nicht an.