"Schutz vor rechtswidrigen (!) Eingriffen von seiten anderer zu bewahren". -> Ist das Wörtchen "rechtswidrig" der Schlüssel, der Abtreibungen überhaupt erlaubt? Wenn der Eingriff gesetzlich erlaubt ist, dann darf eine Mutter (aber niemals ein Staat) in die Würde eingreifen? Z.B. gemäss §218a
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