David Werdermann @davidwerdermann.de · Mar 21

Der Beschwerdeführer beteiligte sich an Protesten gegen die christlich-fundamentalistische Pius-Bruderschaft, die jedes Jahr in Freiburg einen „Marsch für das Leben“ veranstalten. Der Protest setzte ein Zeichen für körperliche Selbstbestimmung und die Rechte von queeren Menschen und Andersgläubigen.

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David Werdermann · Mar 21

Die Sitzblockade, an der sich der Beschwerdeführer beteiligte, verzögerte den Aufzug der Pius-Brüder um ca. eine halbe Stunde. Hierfür wurde der Beschwerdeführer wegen „grober Störung“ einer Versammlung nach § 21 Versammlungsgesetz verurteilt.