Vor Gericht verteidigt sich TikTok, dass TikTok durch diese schillernde Automatik-Meldung gar keine Kenntnis vom Problem erhalten konnte. Das LG München I fand dazu klare Worte und wir hoffen, dass die EU Kommission nach Art. 52 DSA ein Bußgeld bis 6% des Jahresumsatzes vehängt.
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