Anwalt Jun @jun.de · Feb 16

Das würde Datenschutzrecht jedoch massiv einschränken, da sich Datenverarbeiter auf einmal darauf berufen könnten, dass die Verletzung ihnen nicht bewusst war. Ich habe mal versucht, es in einer Tabelle zu visualisieren. Versteht das jemand, der DSGVO und DSA ein wenig kennt?

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Replies

Markus Bellmann · Feb 16

Ich bin DSB bei meinem Arbeitgeber, aber kein Jurist. Für mich sind daher die Ausführungen nachvollziehbar - Danke, dass auch Nichtjuristen etwas davon haben.

Ute Michels · Feb 16

...ja, absolut verständlich... ich würde aber die hautfarben unterlegte Zeile noch oben setzen... neben den Artikel... btw, danke für Ihre Arbeit... 👍

Juristisches Ausputzkommando · Feb 17

Ja, sehr gut verständlich. Aus Datenschützersicht ist das keine Frage - warum sollte der DSA Unterlassungen privilegieren, die nach der DSGVO geboten sind?