Anwalt Jun @jun.de · Mar 24

Wenn wir Persönlichkeitsrechte so schützen würden wie Urheberrechte, dann wäre zunächst jede Verwertung meines Gesichtes nur mir vorbehalten, es sei denn es gäbe ein ausdrückliche Erlaubnis oder gesetzliche Ausnahme. Das ist das dänische Modell.

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Replies

Maria Sattelschmied · Mar 24

Da müssen wir hin.

Amilie is my name ❤️ · Mar 24

Stimmt das, das die Staatsanwalt Izaloh nicht mehr ermittelt gegen den Mann von Fernández?

fanni kirsch · Mar 24

💐

Torsten Sense · Mar 25

Die Urheberrechte sind vor dem gigantischen Raubzug der KI-Trainingsprogramme in keiner Weise geschützt.

Lea Stelz · Mar 24

Wie ist das mit Personen des öffentlichen Lebens? Inwiefern darf Presse z.B. für Coverbilder politische Personen abbilden? Also generiert oder fotorealistisch Situationen darstellen, in denen diese nie waren? Das ist ja Alltag in der Presse.

Pingu · Mar 24

Wäre dann so eine Darstellung nach dem dänischen Modell untersagt?

Kupferdieb · Mar 24

Sanderau 😍

Aloha Hey! · Mar 24

Schräg, dass das nicht der Standard ist. Der Passbild-Fotograf hat zurzeit die Rechte an dem von mir gemachten Bild, für seine "künstlerische Leistung".

PIZZA · Mar 24

beeindruckende 5km zeit... ;)

graudecke66.bsky.social · Mar 24

Is das jetzt n Fake-Video? Du rennst doch nich tatsächlich mit so nem Band am Kopp ... ;)

Josh 🇩🇪🇪🇺🇺🇦🌻🍀 · Mar 25

Ich brauche es für meinen inneren Frieden, wenn KI einen von Putin geteabaggeden Trump-Clip erstellt.

Roland Giersig · Mar 24

Ist das Gesicht ein personenbezogenes Datum iSd DSGVO? Dann wären doch bereits jetzt die meisten Verwendungen ohne Einwilligung verboten? 🤔

Kristina Fassler · Mar 24

Danke für die Einordnung.

SpeckObst · Mar 24

Vielleicht sollten wir auch einfach das Urheberrecht lockern. Klingt zwar auf dem Papier super, wird im aktuellen System aber nur von Firmen ausgenutzt, um mehr Monopole zu bilden und Kunst aktiv einzuschränken. Denn Firmen betreiben seit Jahrzehnten aktiv Lobbyarbeit dafür.

🅺🅰🆃🆉 · Mar 24

Die spinnen, die Wikinger

Valerian Jenny · Mar 24

Wie ist denn die Rechtslage nach KunstUrhG?